Rechtsprechung
AG Memmingen, 19.11.2020 - 13 C 841/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- schwarz-weissenhorn.de
Reparaturkosten, Wertminderung, Totalschaden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs
Auszug aus AG Memmingen, 19.11.2020 - 13 C 841/20
Die Klägerin ist der Ansicht, ihr stünde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 77/06 noch ein Betrag in Höhe von 2.763,65 Euro brutto Reparaturkosten und die merkantile Wertminderung ihres Fahrzeugs in Höhe von 1.700,- Euro zu.